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            <title>47. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: Änderungsanträge</title>
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                <title>47. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä4 zu S5: Neufassung der Geschäftsordnung Landesparteitag</title>
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                        <author>Martin Grimm (SV Halle (Saale))</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 111 bis 113:</h4><div><p>(1) Änderungsanträge beziehen sich auf bereits vorliegende Anträge. <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Antragsschluss für </del>Änderungsanträge <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">auf dem Landesparteitag ist der</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sind bis zum</ins> Beginn <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">des Parteitags</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">der jeweiligen Abstimmung möglich</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 115 bis 117 löschen:</h4><div><p>Beschlusses des Landesvorstandes oder der Unterstützung von mindestens fünf Delegierten.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Solche Änderungsanträge dürfen sich nur auf angenommene Dringlichkeitsanträge beziehen.</del></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Korrespondierender Antrag für die Wahlordnung zu Ä16 und Ä19 zur Satzung. Es wird vorgeschlagen, die Fristen für Änderungsanträge bis jeweils zu Beginn der Abstimmung über einen Antrag zu verlängern.</p>
<p>Denn nur so können wir uns als Partei, als Basis, als Delegierte die entscheidende Flexibilität erhalten, auf Parteitagen auch wirklich miteinander zu diskutieren. Ergebnisoffen. Weil eben immer noch die Möglichkeit besteht, einen gefundenen Kompromiss oder eine Verbesserung in einen Änderungsantrag zu formulieren und diesen kurzfristig abzustimmen.</p>
<p>Nach dem Vorschlag des LaVos sollen wir stattdessen ein Programm abarbeiten, welches bereits spätestens zu Beginn des Parteitags feststeht und von dem nicht mehr abzuweichen ist.</p>
<p>Lasst uns bitte die Vorteile, ein noch immer relativ kleiner Landesverband zu sein, nicht leichtfertig über Bord werfen. Wir unterliegen noch nicht dem Sachzwang, Parteitage in einen engen formalen Rahmen zu pressen, um eine Großveranstaltung mit vielen hunderten Teilnehmenden handhabbar zu halten. Wir sind nicht der Bundesverband – und wir sollten stolz darauf sein. Lasst uns bitte ein entscheidendes Merkmal unserer Parteitage erhalten – die freie Rede- und Diskussionskultur.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Nov 2022 20:14:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S3: Neufassung der Erstattungsordnung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51729/amendment/60962</link>
                        <author>Claus-Jürgen Dietrich (KV Anhalt-Bitterfeld)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51729/amendment/60962</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 44 bis 46 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Nicht erstattungsfähig nach dieser Ordnung sind Reisenebenkosten, wie Kosten für Sitzplatzreservierungen und Kosten für Zusatzleistungen, wie beispielsweise für den Zugang zum Hotel-WLAN.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Nov 2022 18:54:26 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä46 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60955</link>
                        <author>Olaf Meister (KV Magdeburg)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60955</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 365 bis 366:</h4><div><ul><li value="1"><p>noch eine Zuständigkeit der Kreisgerichte gegeben ist bzw. diese nicht ordnungsgemäß besetzt sind<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,</ins></p></li></ul><ul class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;"><li>die Einsetzung eines Notvorstandes im Falle der Handlungsunfähigkeit von Landes- oder Kreisvorständen.</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 25 Nov 2022 18:03:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä45 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60878</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60878</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 323 bis 324:</h4><div><p>(1) Das Kreisvorständetreffen ist ein beratendes Treffen des Landesvorstandes<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">,der Kreisvorstände</ins> und der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Kreisvorstände</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt (vertreten durch den Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt)</ins> zur Aussprache und strategischen Besprechung.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Nov 2022 21:04:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A4: Großflächige Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen auf Acker und Grünland verträglich steuern</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/52070/amendment/60854</link>
                        <author>Christof Rupf</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/52070/amendment/60854</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 116 bis 118:</h4><div><ul><li value="1">im Interesse der Gesellschaft und zur Sicherung der Ernährung sollen Böden mit einer Ackerzahl von 80 und mehr nicht für die Nutzung von <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Agri</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Freiflächen</ins>-PV vorgesehen werden.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Aus meiner Sicht eine Klarstellung der Formulierung, Agri-PV soll zugelassen werden, da sie die landwirtschaftliche Nutzung nicht erheblich beeinträchtigt, siehe nächster Anstrich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Nov 2022 16:05:27 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä43 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60759</link>
                        <author>Olaf Meister (KV Magdeburg), Sebastian Striegel (KV Saalekreis)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60759</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 567 bis 568 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ausnahmen für die gleichzeitige Ausübung von Bundestagsmandat und Regierungsamt auf Bundesebene kann der Landesparteitag beschließen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Regelung führt dazu, dass im Falle des Bestehens einer Unvereinbarkeit, ein Landesparteitag vor die Aufgabe gestellt wird, entweder den Wunsch nach einer Ausnahme abzuschlagen oder aber eine von der Satzung grundsätzlich getroffene Werteentscheidung, im Einzelfall doch nicht zur Anwendung zu bringen. Eine solche Entscheidung, die üblicherweise kurz nach einer Regierungsbildung anstünde, birgt ein erhebliches Konflikt- und Frustrationspotential.</p>
<p>Eine klare Entscheidung ist einer solchen Regelung vorzuziehen. Auf eine eindeutige Regelung, zu deren Richtung die Antragsteller gegensätzlicher Ansicht sind, müssten sich zukünftig alle Beteiligten einrichten und verlassen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Nov 2022 16:55:49 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä42 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60732</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60732</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 143 bis 144:</h4><div><p><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">„</ins>Die Anzahl der Delegierten zum Landesparteitag <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ist auf maximal</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sollte</ins> 100 <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">begrenzt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nicht übersteigen.”</ins>. Jeder Kreisverband erhält ein Grundmandat. Die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Nov 2022 10:15:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu A1: Tatkräftig, innovativ, zukunftsfest – Das Handwerk in Sachsen-Anhalt stärken!</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/52098/amendment/60726</link>
                        <author>Olaf Meister (KV Magdeburg), Cornelia Lüddemann (KV Dessau-Roßlau)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/52098/amendment/60726</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 11 bis 12 einfügen:</h4><div><p>Sachsen-Anhalt verbunden und wollen gemeinsam sicherstellen, dass das Handwerk gestützt wird und ein attraktiver Beruf und Ausbildungsberuf bleibt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Handwerk ist nachhaltig, aus der Region und für die Region. Auch hier wird in Generationen gedacht und lokale Wirtschaftskreisläufe spielen eine besondere Rolle. Alle drei Kernpunkte sind auch grüne Herzensanliegen und zeigen unsere inhaltliche Verbundenheit. Darüber hinaus ist das Handwerk wichtiger Partner zur praktischen Umsetzung von Energie- und Wärmewende für Unabhängigkeit und Klimaschutz.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 24 bis 25 einfügen:</h4><div><p>Pilotprojekt „Bezahltes Ferienpraktikum für Schüler*innen“ ist ein Erfolg und muss entsprechend fortgesetzt werden.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Mit einer Kampagne Grüner Berufe im Handwerk kann herausgestrichen werden, dass hier Klimaschutz täglich praktisch gemacht wird. Die Attraktivität und Bedeutung des Handwerks kann damit für junge Menschen deutlich gemacht werden, um sie für diese Gewerke zu gewinnen. Das Land muss gemeinsam mit den Kammern dafür eine Berufskampagne für Handwerk und Klimaschutz zimmern.</ins></p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 34 einfügen:</h4><div><p>Auch geflüchtete Menschen müssen eine Ausbildung beginnen dürfen und eine langfristige Bleibeperspektive erhalten.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Die neuen Möglichkeiten des Chancenaufenthaltsrechts sind zum Wohl der Menschen und des Handwerks zu nutzen und vom Land und Ausländerbehörden maximal auszureizen.</ins> Abschiebungen in der Ausbildung verurteilen wir als zutiefst inhuman und wirtschaftsfeindlich.</p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 91 einfügen:</h4><div><h2 class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Krise(n) gemeinsam bewältigen</h2><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Das Handwerk ist mit seiner Struktur aus klein- und mittelständischen Unternehmen stark von der Energiepreiskrise, in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, wie auch von gestörten Lieferketten und steigenden Materialpreisen getroffen. Mit der Bewältigung wollen wir das Handwerk nicht allein lassen.<br>Dort, wo sehr rasch gestiegene Energiepreise, gestörte Lieferketten und eine hohe Inflation sonst gesunde wirtschaftliche Strukturen in Bedrängnis bringen, muss die öffentliche Hand mit Hilfen bereitstehen.<br><br>Zudem kommen die ernsten Auswirkungen der bereits längerfristig bestehenden Krisen, wie der Klimakrise, aber auch des demographischen Wandels, des Fachkräftemangels, des Strukturwandels der ländlichen Räume sowie den Folgewirkungen der Pandemie auch beim Handwerk mit voller Wucht an. Auch bei den unumgänglichen Anpassungen und Reaktionen darauf wollen wir das Handwerk nicht allein lassen.<br>Um die wirtschaftlichen Härten abzufedern, sind aufeinander abgestimmte Maßnahmen von Bund und Land nötig. Die Bundesregierung hat für die akuten Folgen, die insbesondere durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht wurden, Entlastungen und energiepreisdämpfende Maßnahmen auf den Weg gebracht, an denen auch die Länder beteiligt sind. Diese Entlastungen können die Folgen der Krisen nicht beseitigen, sollen aber die Last mildern.<br>In Sachsen-Anhalt müssen wir in der Lage sein, landesspezifische Bedarfe zu decken und mögliche Lücken der Bundesmaßnahmen für das Handwerk zu schließen. Dafür hat unsere bündnisgrüne Landtagsfraktion bereits einen Plenarantrag für einen Landes-Härtefallfonds zur Abwehr der Krise eingebracht. Für den Fonds haben wir einen Umfang von bis zu 500 Millionen Euro vorgesehen, der sich vorrangig aus nicht abgeflossenen und umzuwidmenden Mitteln des Corona-Sondervermögens finanzieren soll.<br>Die CDU-SPD-FDP-Koalition hat sich dieser Aufgabe bisher verweigert, wird aber an landeseigenen Maßnahmen auch für das Handwerk in unserem Land nicht vorbeikommen.<br>Zur Bewältigung diverser Herausforderungen der aktuellen Krise(n) brauchen wir jetzt zeitnah einen solchen Härtefallfonds, um auch im Handwerk mittels Krediten und bedarfsweise auch Zuschüssen sich ergebende Notsituationen schnell ausgleichen bzw. abmildern zu können. Dabei sollte der Fonds nachrangig zu anderen Hilfen und Bundesprogrammen greifen und, soweit möglich, so ausgerichtet werden, dass die Betroffenen zukünftig besser gegen die Krisen gewappnet sind und die notwendigen Transformationsprozesse zugleich vorangetrieben werden können. Unternehmen, deren Geschäftsmodell solide ist, aber durch die Energiepreissteigerungen in Frage gestellt wird, müssen unterstützt werden. Bei der Umsetzung möglicher Hilfsmaßnahmen sollten wir auch auf die bestehende Struktur der Betriebsberatungen der Kammern sowie deren Kompetenzen zurückgreifen. Damit Handwerk auch morgen noch goldenen Boden hat, dürfen wir es heute in Notsituationen nicht allein lassen.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 23 Nov 2022 08:50:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu S5: Neufassung der Geschäftsordnung Landesparteitag</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51731/amendment/60711</link>
                        <author>Kim Lang (SV Halle (Saale))</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51731/amendment/60711</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 47 bis 48 einfügen:</h4><div><p>(1) Der Landesvorstand schlägt dem Landesparteitag ein paritätisch (vgl. Frauenstatut) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">und möglichst vielfältig (vgl. Vielfaltsstatut) </ins>besetztes Präsidium vor.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mit unserem geltenden Vielfaltsstatut (vgl. § 2 Nr. 1) haben wir beschlossen, Präsidien möglichst vielfältig zu besetzen. Dieser Änderungsantrag sorgt dafür, dass sich das auch in der Neufassung der Geschäftsordnung Landesparteitag abbildet.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Nov 2022 21:27:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S9: Änderung Vielfaltsstatut</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/52012/amendment/60710</link>
                        <author>Kim Lang (SV Halle (Saale))</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/52012/amendment/60710</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 3:</h4><div><p>Vielfaltsstatut § <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">5</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2</ins> Nr. 2</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der im Original-Antrag angegebene § 5 Nr. 2 Vielfaltsstatut regelt (laut der Version auf der Webseite: <a href="https://www.gruene-lsa.de/vielfaltsstatut/">https://www.gruene-lsa.de/vielfaltsstatut/</a>) die Delegation zum Diversitätsrat und nicht das Thema der Vielfalt von Referent*innen. Die korrekte Stelle im Vielfaltsstatut ist § 2 Nr. 2.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Nov 2022 21:19:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä41 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60684</link>
                        <author>Susan Sziborra-Seidlitz (KV Harz)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60684</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 143 bis 145:</h4><div><p>Die Anzahl der Delegierten zum Landesparteitag ist auf maximal 100 begrenzt. Jeder Kreisverband erhält <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ein Grundmandat</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zwei Grundmandate</ins>. Die GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt erhält davon unabhängig zwei Delegierte. Die Grundmandate sowie die beiden </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zwei Grundmandate sichern, dass neben der Umsetzung des Frauenstatuts und von Vielfaltsregeln auch jeweils mindestens ein offener Platz gewählt werden kann. Das stärkt einerseits die Akzeptanz für das Frauen- und das Vielfaltsstatut und erhöht insgesamt die Motivation für Kandidaturen, da sich niemand mehr ausgeschlossen fühlt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 22 Nov 2022 13:44:47 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu A1NEU: Tatkräftig, innovativ, zukunftsfest – Das Handwerk in Sachsen-Anhalt stärken!</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/53186/amendment/60633</link>
                        <author>GRÜNE JUGEND Sachsen-Anhalt Landesvorstand (dort beschlossen am: 21.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/53186/amendment/60633</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 57 bis 59:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Eine faire Ausbildungsvergütung heißt für uns, dass diese die Mindestausbildungsvergütung nicht unterschreitet und tariflich gebunden ist. Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit vom Elternhaus für Auszubildende ist eine Frage von sozialer Gerechtigkeit. Zudem ist dies für junge Menschen ein entscheidender und oft zwingender Faktor in der Wahl des Lebensweges und deshalb so wichtig, um die Ausbildung attraktiver zu machen. Daher setzen wir uns auch für eine grundsätzliche Schulgeldfreiheit ein. Stattdessen brauchen Auszubildende in schulischen Ausbildungen Anspruch auf BAföG.</p><p>Berufsbildende Schulen sind <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">dabei </del>ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsfähigen Aus- und Weiterbildung. Sie werden gerade vor dem Hintergrund </p></div><h4 class="lineSummary">Nach Zeile 66 einfügen:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Junge Menschen brauchen Auswahlmöglichkeiten und Angebote, die ihren Neigungen entsprechen. Je nach Wohnort fehlt es allerdings oft genau daran - insbesondere, aber nicht nur, in den vielen ländlichen Regionen Sachsen-Anhalts. Wir setzen uns auch deshalb für eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie ein. Junge Menschen sollen ein gesetzlich verankertes Recht auf einen Ausbildungsplatz bekommen. Hürden, wie z.B. die Feststellung der sog. Ausbildungsreife müssen abgeschafft werden. Die Umlagefinanzierung hilft bei der tatsächlichen Umsetzung dieses Anspruchs. Alle Betriebe zahlen hierbei in einen Zukunftsfonds ein. Die Gelder daraus werden u.a. an ausbildende Betriebe ausgezahlt und schaffen so einen Anreiz, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Ein weiterer Teil der Gelder wird genutzt, um das Netz und die Qualität überbetrieblicher Ausbildungszentren zu verbessern. Außerdem werden die Mittel aus dem Fonds genutzt, um außerbetriebliche Ausbildungen dort zu ermöglichen, wo trotz aller Bemühungen keine betrieblichen Ausbildungsplätze geschaffen werden kann.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Grundlage ist der <a href="https://novemberlmvlsa2022.antragsgruen.de/novemberlmvlsa2022/update-ausbildung-gleichwertig-gerecht-zeitgemass-64043">Beschluss der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Sachsen-Anhalt vom 12.11.2022</a></strong></p>
<p>In Sachsen-Anhalt gab es zum Stichtag des. 30.09. 2022 1.327 unbesetzte Ausbildungsstellen und letztendlich weniger Bewerber*innen als bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldete Stellen. Was oberflächlich betrachtet nach paradiesischen Zuständen für Ausbildungsinteressierte klingt, ist bei genauerer Betrachtung eine Anklage gegen die derzeitige Situation für junge Menschen. Trotz des vermeintlichen Ausbildungsplatzangebots sind von den bei 9.258 bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Bewerber*innen nur 5.242 in die duale Ausbildung eingemündet. Die restlichen stecken in Übergangsmaßnahmen, haben sich für andere Bildungsgänge entschieden, gehen ohne Ausbildung auf den Arbeitsmarkt oder stecken in der Arbeitslosigkeit. Die von der Bundesagentur für Arbeit für „nicht ausbildungsreif“ befundenen Jugendlichen tauchen in dieser Statistik erst gar nicht auf.</p>
<p>Zudem kaschiert der Überhang an unbesetzten Ausbildungsplätzen sogenannte „Matching-Probleme“. Nicht jeder Ausbildungsort – Betrieb, wie Berufsschule - ist für junge Menschen überhaupt in einem mit einem vertretbaren Aufwand zu erreichen.</p>
<p>Zudem entsprechen viele der angebotenen Stellen nicht der Interessenlage der Bewerber*innen. Wer gerne Tierpfler*in werden möchte, wird sich höchstwahrscheinlich nicht für eine Ausbildung als Fleischereifachverkäufer*in begeistern können. Junge Menschen brauchen Auswahlmöglichkeiten und Angebote, die ihren Neigungen entsprechende. Die Ausbildungsumlage kann mehr Betriebe motivieren, neue und mehr Ausbildungsplätze zu schaffen und damit auch das Angebot für junge Menschen zu vergrößern.</p>
<p>Dazu kommt, dass viele gemeldete Ausbildungsstellen zu recht von jungen Menschen als unattraktiv bis inakzeptabel angesehen werden. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung lag in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 bei 737 € brutto. Auch vor der hohen Inflation war dies eine Summe, von der junge Menschen nicht ansatzweise ein eigenes Leben finanzieren konnten, sondern auf Unterstützung durch die Eltern oder staatliche Ausbildungsbeihilfe angewiesen waren.</p>
<p>Ausbildungsfremde Tätigkeiten, regelmäßige Überstunden (28%), keine Übernahmeinformationen zum Ende der Ausbildung (34%), sowie Unzufriedenheit mit der Ausbildung im Allgemeinen (28 %) bilden ab, dass sich die Ausbildungssituation für junge Menschen verbessern muss. Dass viele Betriebe weniger an einer guten Ausbildung für ihre Azubis interessiert sind, sondern vielmehr an billigen und vermeintlich rechtlosen Arbeitskräften spricht sich logischerweise herum.</p>
<p>Die Tatsache, dass bei vielen schulischen Ausbildungen z.T. Schulgeld bezahlt werden muss, unentgeltliche Prakika absolviert werden müssen und überhaupt keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird, sorgt auch hier für die Unattraktivität der Berufsfelder.</p>
<p>Der oft beklagte Fachkräftemangel ist folglich hausgemacht und von vielen Unternehmen und durch mangelhafte Ausbildungsordnungen selbst verschuldet. Mit den von uns vorgeschlafenen Instrumenten lässt sich der Fachkräftemangel bekämpfen und jungen Menschen eine Perspektive bieten.</p>
<p><strong>Wir möchten der DBG-Jugend Sachsen-Anhalt ausdrücklich für die umfangreiche Unterstützung in der Ausarbeitung danken.</strong></p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 Nov 2022 14:43:28 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä40 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60631</link>
                        <author>Claus-Jürgen Dietrich (KV Anhalt-Bitterfeld), KV Anhalt-Bitterfeld (beschlossen am 05.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60631</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 272 löschen:</h4><div><ul><li value="1"><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">bis zu drei parlamentarischen Vertreter*innen </del>und</p></li></ul></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 274 bis 290:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Die Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments können jeweils ein Mitglied aus ihren Reihen zur Wahl als Parlamentarische*r Vertreter*in dem Landesvorstand vorschlagen.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins></p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) Der Landesvorstand erweitert sich bei einer Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt an der Landesregierung Sachsen-Anhalts um einen Beisitzer*innenplatz sowie einen Platz für ein dem Landesverband angehörendes Mitglied der Landesregierung.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Im Landesvorstand dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder Abgeordnete sein. Mitglieder des Landesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Landtag von Sachsen Anhalt, im Bundestag, im Europäischen Parlament oder Mitglied der Landesregierung, der Bundesregierung oder der europäischen Kommission sein.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5) Von Landesvorsitzenden, Schatzmeister*in und Beisitzer*innen darf nur eine Person ein*e Mandatsträger*in sein. Erlangen diese gewählten Personen nachträglich ein Mandat, so haben sie das Amt oder das Mandat innerhalb von drei Monaten niederzulegen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6) Zur Durchführung der Beschlüsse des Landesvorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte kann ein geschäftsführender Vorstand gebildet werden. Dem geschäftsführenden Landesvorstand gehören die beiden Landesvorsitzenden sowie die*der Landesschatzmeister*in an.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Dieser Antrag entspricht dem Beschluss der Mitgliederversammlung des KV Anhalt-Bitterfeld am 5.11.2022.</p>
<p>Der vorgelegte S1 schwächt die Basismitglieder in ihrer Mitwirkung im Landesvorstand. Die Trennung von Amt und Mandat wäre fast aufgehoben.</p>
<p>Fehlende Notwendigkeit der Mitwirkung von Parlamentariern im Landesvorstand (vor allem EU Parlament)</p>
<p>Es gibt bessere Alternativen - zB Parteirat</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 Nov 2022 14:11:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä44 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60625</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60625</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 161 bis 163 einfügen:</h4><div><p>(7) Anträge an den Landesparteitag müssen spätestens 14 Tage vor dem Beginn des Landesparteitages <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">elektronisch im genutzten Antragsprogramm oder schriftlich in </ins>der Landesgeschäftsstelle vorliegen (Antragsschluss). Diese leitet sie an den Landesvorstand und die Kreisverbände sowie an die Delegierten </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 Nov 2022 09:57:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu S6: Neufassung der Wahlordnung Landesparteitag</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51733/amendment/60624</link>
                        <author>Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51733/amendment/60624</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 54 bis 57 löschen:</h4><div><p>Wahlgang werden nur die beiden Bestplatzierten des zweiten Wahlgangs zugelassen. Zur Wahl ist hier die relative Mehrheit erforderlich.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"> Stimmenthaltungen gelten als abgegebene gültige Stimmen.</del> Bei Stimmengleichheit entscheidet das durch die Wahlkommission zu ziehende Los.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 Nov 2022 09:51:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S7: Übergangsregelung Bundestagsmandat</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/ubergangsregelung-bundestagsmandat-31490/60562</link>
                        <author>Antje Schulz (SV Halle (Saale), Lysann Papenroth (KV Anhalt-Bitterfeld), Angela Korth (KV Magdeburg)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/ubergangsregelung-bundestagsmandat-31490/60562</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 3:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">In Übereinstimmung mit der Satzung wird folgende Übergangsregelung für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages festgelegt</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der Landesparteitag betont den Parteigrundsatz der Trennung von Amt und Mandat und bittet<br>deshalb, die aktuelle Doppeltätigkeit aus Bundestagsmandat und Amt in der Bundesregierung<br>freiwillig aufzulösen.<br>Um der Freiheit des Bundestagsmandats Rechnung zu tragen, gilt dennoch folgende<br>Übergangsregelung</ins>:<br></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Auflösung der aktuellen Doppeltätigkeit wäre ein Zugewinn für uns Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt. Neben dem grundsätzlichen Bestreben einer konsequenten Trennung von Legislative und Exekutive ist es besonders auch für unseren Landesverband wichtig, die politische Arbeit auf mehrere Schultern zu verteilen. Wir stehen vor vielen Herausforderungen und können es uns schlichtweg nicht erlauben, die wenigen Positionen in Personalunion zu belegen. Das bedeutet, dass weniger inhaltliche Arbeit bewältigt werden kann. Zudem beschneiden wir uns der Möglichkeit, persönlich vor Ort präsenter zu sein. Darüber hinaus wird auch die inhaltliche Arbeit der Bundestagsfraktion geschwächt, da durch die Doppeltätigkeit die Mitgliedschaft in Ausschüssen untersagt ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 19 Nov 2022 23:16:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä38 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60544</link>
                        <author>KV Anhalt-Bitterfeld (dort beschlossen am: 05.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60544</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 325 bis 326:</h4><div><p>(2) Das Kreisvorständetreffen tagt <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht-öffentlich, es</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">mitgliederöffentlich, soweit der Gegenstand der Beratung keine Nicht-Öffentlichkeit erfordert. Ist dies der Fall,</ins> kann <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">weitere Parteimitglieder und</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">durch einen Mehrheitsbeschluss der Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen. Der Grund für die Nicht-Öffentlichkeit ist zu benennen.</ins> Gäste <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">können </ins>mit einfacher Mehrheit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">zulassen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">zugelassen werden</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In §4 Absatz 1 der Satzung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass jedes Mitglied, dass Recht hat:</p>
<p>&quot;an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Organen und Gremien als Gäst*in teilzunehmen.&quot;.</p>
<p>Das Treffen der Kreisvorstände müsste entweder ausdrücklich von der oben genannten Regelung ausgenommen werden oder sollte, wie alle anderen Gremien auch, Mitglieder öffentlich sein. Für das pauschale Ausschließen der Mitglieder liegt aus unserer Sicht keine Begründung und Notwendigkeit vor.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Nov 2022 22:20:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä39 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60543</link>
                        <author>KV Anhalt-Bitterfeld (dort beschlossen am: 05.11.2022)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60543</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 274 bis 290:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(3) Die Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt und die dem Landesverband angehörenden Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Europäischen Parlaments können jeweils ein Mitglied aus ihren Reihen zur Wahl als Parlamentarische*r Vertreter*in dem Landesvorstand vorschlagen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3) Im Landesvorstand dürfen nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder Abgeordnete sein. Mitglieder des Landesvorstandes dürfen nicht Fraktionsvorsitzende im Landtag von Sachsen Anhalt, im Bundestag, im Europäischen Parlament oder Mitglied der Landesregierung, der Bundesregierung oder der europäischen Kommission sein.&quot;</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(4) Der Landesvorstand erweitert sich bei einer Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt an der Landesregierung Sachsen-Anhalts um einen Beisitzer*innenplatz sowie einen Platz für ein dem Landesverband angehörendes Mitglied der Landesregierung.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5) Von Landesvorsitzenden, Schatzmeister*in und Beisitzer*innen darf nur eine Person ein*e Mandatsträger*in sein. Erlangen diese gewählten Personen nachträglich ein Mandat, so haben sie das Amt oder das Mandat innerhalb von drei Monaten niederzulegen.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6) Zur Durchführung der Beschlüsse des Landesvorstandes sowie zur Erledigung der laufenden und der besonders dringlichen Vorstandsgeschäfte kann ein geschäftsführender Vorstand gebildet werden. Dem geschäftsführenden Landesvorstand gehören die beiden Landesvorsitzenden sowie die*der Landesschatzmeister*in an.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der ursprüngliche Satzungsentwurf schwächt die Basismitglieder in ihrer Mitwirkung im Landesvorstand. Die Trennung von Amt und Mandat wäre fast aufgehoben.</p>
<p>Dazu kommt die fehlende Notwendigkeit der Mitwirkung von Parlamentariern im Landesvorstand (vor allem EU Parlament)</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 18 Nov 2022 22:17:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä36 zu S1: Neufassung der Landessatzung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60486</link>
                        <author>Antje Schulz (KV Halle), Lysann Papenroth (KV ABI), Angela Korth (KV MD)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51544/amendment/60486</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 567 bis 568:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Ausnahmen für die gleichzeitige Ausübung von Bundestagsmandat und Regierungsamt auf Bundesebene kann der Landesparteitag beschließen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Erlangt eine in Satz 1 bezeichnete Person eine weitere Tätigkeit nach Satz 1, so hat sie eine der Tätigkeiten in einer Übergangsfrist von drei Monaten niederzulegen.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 572 bis 573 einfügen:</h4><div><p>(3) Der Landesparteitag beschließt eine Übergangsregelung für den aktuellen Landesvorstand.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(4) Der Landesparteitag beschließt eine Übergangsregelung für das sachsen-anhaltische Bundestagsmandat der 20. Legislaturperiode.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Ein Herzstück grüner Politik ist die strikte Trennung von Amt und Mandat. Politische Arbeit kann am besten bewältigt werden, wenn jede Person Hundert Prozent ihrer Energie in das EINE Amt/Mandat investiert. Auch Macht sollte sich auf viele Schultern verteilen.</p>
<p>Ausnahmen von diesem Prinzip verhindern, dass sich der*die Mandats- bzw. Amtsträger*in vollumfänglich auf die Ausübung der übernommenen Aufgaben konzentrieren kann; sie schwächen unsere Repräsentationmöglichkeiten und bündeln Macht ohne dabei einen Mehrwert für das Land zu haben.</p>
<p>Eine Übergangsregelung für Doppeltätigkeiten von wenigen Monaten ist vor allem unter organisatorischen Gesichtspunkten sinnvoll (Beendigung laufender Projekte, Absprachen mit Personal, Übergabe an Nachfolger*in).</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 17 Nov 2022 16:08:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu S4: Neufassung der Schiedsordnung</title>
                        <link>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51730/amendment/60435</link>
                        <author>Ulrike von Thadden (KV Anhalt-Bitterfeld), Beate Thomann (SV Halle (Saale)), Peter Osten (KV Harz)</author>
                        <guid>https://lpt261122.antragsgruen.de/lpt261122/motion/51730/amendment/60435</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_21933_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 32 bis 34:</h4><div><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) Die streitenden Parteien haben das Recht, zusätzlich je eine*n weitere*n Beisitzer*in mit vollem Stimmrecht zu benennen. Diese benannten Beisitzer*innen müssen Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sein.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(3)</ins> Das Schiedsgericht kann, solange das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen oder in höherer Instanz anhängig ist, von Amts wegen oder auf </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Möglichkeit der streitenden Parteien, weitere Beisitzer*innen zu benennen, ist Teil des Verfahrens und gehört deshalb in die SchiedsO. Das vermeidet unnötiges Hin- und Herblättern zwischen Satzung und Schiedsordnung.</p>
<p>Es entspricht auch der Regelung auf Bundesebene, die seit Januar 2022 diese Regelung ebenfalls in ihrer Schiedsordnung hat.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 16 Nov 2022 19:50:00 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>