Überall im Satzungsentwurf finden sich unsystematische Hinweise auf Ortsverbände, ohne aber, dass diese Gliederungen in der Satzung in ihrem Aufgaben- oder Kompetenzspektrum ordentlich definiert würden. Im Entwurf für die neue Finanzordnung soll diese Gliederung dann plötzlich sogar in praktisch allen Finanzbelangen Kreisverbänden gleichgestellt werden. Es steht also zu befürchten, dass auf kommunalen Ebene durch die Hintertür eine Konkurrenz-Struktur zu den Kreisverbänden geschaffen wird, die die Fliehkräfte in unserer ohnehin schon schwierigen kommunalen Arbeit mit ihren langen Wegen noch weiter verschärfen würde.
Dies ist hoch relevant, da im Bundesvergleich in anderen Landeverbänden das Konzept Ortsverband eine hoch spezifische rechtliche Wirkung hat –sie stellen dort oft eine rechtliche eigenständige, dritte politische Gliederungsebene unterhalb von Landesverband und Kreisverbänden dar (bzw. im Falle von Bezirksverbänden sogar die vierte). Schauen wir in diese Landesverbände, so übernehmen dort Ortsverbände oft die Funktionen, die in einem Landesverband unserer Größe klassischerweise noch allein die Kreisverbände erledigen: Sie wählen also eigene Vorstände, haben eigene Budgets und sind eigenständig finanziell rechenschaftspflichtig.
Benötigen wir aber im Landesverband Sachsen-Anhalt wirklich eine neue, rechtsfähige, dritte Gliederungsebene mit zusätzlichen Gremien? Würde diese unsere Arbeitsfähigkeit verbessern – oder nicht doch eher weiter zerfasern? Könnten wir die Besetzung weiterer Ämter und Pflichten mit Verantwortungsträger*innen überhaupt sicherstellen?
Es ist unmittelbar einsichtig, dass sich gerade in großen Flächenkreisen die Mitglieder in einem Ort gerne zu einer Gruppierung zusammenschließen wollen, um die Vorteile kurzer Wege zu genießen, statt zu jeder Parteiveranstaltung immer erst weite Weg zurücklegen zu müssen. Hierfür, gilt es, eine saubere Satzungslösung für die bereits praktizierten Orts- oder Regionalgruppen zu finden.
Wenn aber die Zielsetzung unserer neuen Satzung die Straffung unserer Strukturen und die Verbesserung unserer Arbeitsfähigkeit sein soll, so sollten wir keine neuen Gremien oder Strukturen schaffen, die unsere knappen Kräfte in der Fläche noch weiter aufsplittern. Denn schon jetzt haben wir an vielen Stellen Probleme, arbeitsfähige Kreisvorstände zusammenstellen. Eine eigene Rechtsfähigkeit bedeutet aber gerade auch eigene Finanzverantwortlichkeit. Dabei hat sich die ehrenamtliche Erfüllung dieser Verantwortung unter den in den letzten Jahren immer weiter verschärften rechtlichen Anforderungen und Pflichten als zunehmend schwieriger erwiesen. Wenn wir aber jetzt oft schon genug Schwierigkeiten haben, Kreissschaztmeister*innen zu finden, macht es dann Sinn, noch mehr derartiger Verantwortungspositionen einzuführen?
Daher wird an dieser Stelle eine einheitliche Regelung vorgeschlagen: Kreisverbänden können zur besseren Arbeit in Orten, Gemeinden oder Stadtteilen Ortsverbände bilden. Die Einführung dieser Struktur bleibt wie auch in der alten Satzung freiwillig und soll der einfacheren Vernetzung der Mitglieder in einem Ort oder einer Region dienen. Gedanklich würde das aber eher einer KV-Arbeitsgruppe ähneln und kann in der KV-internen Praxis natürlich auch Regionalgruppe o.ä. heißen. Was der Vorschlag zur Vermeidung von weiterer Zersplitterung, Kräfteaufteilung oder auch potenziellen Mittelverteilungsstreitigkeiten aber vermeidet, bleibt die eigene Rechtsfähigkeit. Diese obliegt nach diesem Vorschlag weiterhin allein dem Kreisverband. Die so vorgeschlagenen Ortsverbände sind in allen Rechtsfragen nicht-selbständige Gliederungen ihrer jeweiligen Kreisverbände. Auch ein solcher Vorschlag ist nicht ohne potenzielle Spannungsquellen, weil dies leider die Arbeit in den Ortsverbänden manchmal auch erschweren kann.
Aber wir sollten wirklich alles daran setzen, eine Zersplitterung unserer Kräfte zu vermeiden.
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