Die pünktliche und vollständige Abgabe des jährlichen Finanz-Rechenschaftsberichts ist eine der wichtigsten Pflichten von politischen Parteien.
Bislang haben wir aber keine saubere Absicherung für eine Intervention von Landesvorstand bzw. Landesschatzmeister/in im Falle verspäteter oder nicht ordentlicher Abgabe eines Rechenschaftsberichtes eines Kreisverbandes oder der GJ LSA. In der jüngeren Vergangenheit gab es aber bereits Fälle, in denen dies für erhebliche Probleme gesorgt hat.
Dies ist aber bei weitem nicht nur das Problem des zurückhängenden KV: Rechtlich ist EIN gemeinsamer Abschlussbericht für Landesverband, Grüne Jugend und alle Kreisverbände abzugeben. Ein unfertiger KV-Abschluss behindert die Gesamt-Abgabe und hat damit potenziell negative Auswirkungen – im Extremfall empfindliche Strafzahlungen – für alle Gremien im Landesverband. Daraus ergibt sich ein Regelungsbedarf. Daher wird vorgeschlagen, dass der Landesvorstand, hier konkret vertretern durch den/die Landesschatzmeister*in, eine begrenzte Kompetenz erhalten sollten, hier ggf. auch für säumige Kreisverbände in die Ersatzvornahme gehen zu können und die Berichtsabgabe sicherzustellen.
Der LaVo-Vorschlag für die Finanzordnung in § 1 Abs. 3 – 8 scheint für dieses gleiche Problem ein andere Lösung vorzuschlagen. Aber die bloße Androhung von geringen Bußgeldern erscheint in dieser zentralen Pflichtsache als zu stumpfes Schwert. Dies zeigen die bisherigen Problemfälle.
Daher der Vorschlag einer echten satzungsgemäßen Verpflichtung, statt einer nur nachgelagerten Behandlung mittels der nachrangigen Finanzordnung.
Die Intervention des Landesvorstandes in die Arbeit eines Kreisvorstandes ist ein sehr scharfes Schwert, dies ist den Antragstellenden bewusst. Daher wird diese Kompetenz spezifisch nur für die parteirechtlich besonders wichtige Pflichtsache "Rechenschaftsbericht" vorgeschlagen, da von einer solchen Nicht-Erfüllung der Berichtspflicht sonst auch andere Akteur*innen und Gremien im Landesverband betroffen wären.
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