Bislang sieht unsere Satzung auch keine Regelung vor, was passiert, wenn ein Kreisverband nicht mehr handlungsfähig ist, weil bspw. der ehemals gewählte Kreisvorstand aufgrund von Rück- oder Austritten nicht mehr arbeiten kann oder schlicht zerstritten ist. Also beispielsweise keine ordnungsgemäßen Vorstandssitzungen - und damit auch keine ordnungsgemäßgen Mitgliederversammlungen - mehr einberufen werden können. Oder eben mangels arbeitsfähiger Schatzmeisterei den finanziellen Verfplichtungen nicht mehr nachgekommen oder der Rechenschaftsbericht nicht abgegeben wird. Alles Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit.
Für diesen Fall sollte eine klare Regelung existieren, dass der Landesvorstand vorübergehend in die Verantwortung genommen werden kann, sofern vorher die KV-Mitglieder zustimmen.
Kommentare