Ein unspezifischer neue Formulierungsvorschlag, aus dem nicht ersichtlich wird, nach welchen Kriterien, zu welchen Konditionen und unter welcher Verantwortung plötzlich satzungsverbindlich Mittel an untergeordnete Organe und Gremien ausgereicht werden sollen. Denn die Formulierung suggeriert, dass mit entsprechemdem Beschluss eine unmittelbare Berechtigung für eine Mittelverwendung entstehen würde, ohne die sonst üblichen Prüfungs- und Kontrollmechanismen.
Vielmehr würde damit eine bisher zentrale Landesvorstandsaufgabe und -Verantwortung unterlaufen. Die bisherige Arbeitsfähigkeit des Landesverbandes und seiner Organe und Gremien war auch ohne eine solche Regel gegeben. Finanzanträge beim Landesvorstand wurden in allergrößter Mehrheit positiv beschieden und gleichzeitig war so eine Kontrollinstanz vorhanden.
Daher wird vorgeschlagen, bei der bisherigen Praxis zu bleiben und die Mittelverantwortung beim Landesvorstand, bzw. dem*der Landesschatzmeister*in zu belassen. Zumal gerade diese*r auch für die ordnungsgemäße Abrechnung Verantwortung trägt.
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