Klarstellung und Erweiterung der Möglichkeit einen Landesparteitag einzuberufen, damit hier ein potenzielles Gegengewicht der Kreisverstände, konkret vertreten durch die Kreisvorstände, gegenüber dem Landesvorstand bestehen bleibt. Denn mit dem Wegfall der bisherigen Einladungsmöglichkeit über den LDR könnte bspw. ein Landesvorstand sonst die Einberufung eines LPT zur Behandlung von Abwahlanträgen schlicht verweigern.
Zu leichtfertig sollte mit dem Instrument aber auch nicht umgegangen werden, daher der Vorschlag einer etwas höheren Hürde von ungefähr einem Drittel der Kreisverbände, vertreten durch ihre Vorstände.
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