Eine feste 4-Wochen-Frist für die Delegiertenmeldung ist im Alltag der Kreisverbände viel zu knapp. Zumal das Nicht-Einhaltung dieser festen Satzungsfrist – nähme mensch sie in der Praxis ernst – dazu führen müsste, dass verspätet gemeldete Delegierte nicht mehr anerkannt würden und damit nicht stimmberechtigt wären. Würde die Regelung wiederum nicht strikt ausgelegt, so würde es dieser nicht bedürfen. Somit wären mit dieser langen Frist nur Streit und Unzufriedenheit vorprogrammiert.
In der gelebten Praxis hat es sich hingegen als möglich erwiesen, den Kreisverbänden hier vielmehr einen großen Spielraum zu lassen. Daher wird vorgeschlagen, die bisher praktizierte, KV-freundliche Regelung auch in der Satzung abzubilden und Meldungen bis kurz vor LPT-Beginn zu ermöglichen.
Kommentare