Auch wenn kurzfristig eingereichte Änderungsanträge hohe Anforderungen an die Organisation eines Landesparteitages stellen und besondere Aufmerksamkeit von den Delegierten verlangen, so erscheint die vorgeschlagene Frist zu knapp gesetzt.
Denn wenn der Änderungsantragsschluss schon zum zum Beginn des Parteitags (!) liegt, kann nur über den bis dahin bekannten Sachstand abgestimmt werden. Streng genommen könnten somit beispielsweise Kompromisse die sich erst aus der laufenden Debatte zu einem Tagesordnungspunkt ergeben – mithin keine Seltenheit – dann nicht mehr als neue Änderungsanträge eingereicht und abgestimmt werden. Damit würde eine wichtige Funktion von Parteitagsdebatten – die gemeinsame Arbeit an besseren Lösungen und die Suche nach Kompromissen – ad absurdum geführt werden.
Hier sollten wir uns mehr Flexibilität erhalten. Auch wenn die Einreichung später Änderungsanträge keine Überhand nehmen sollte, so sollte eine Ausnahmemöglichkeit erhalten bleiben.
Sprachliche Klarstellung, bis wann exakt Änderungsanträge möglich sein sollen. Konkret wird
vorgeschlagen, den Delegierten des Parteitagsden maximalen Spielraum zu lassen. Demnach sollten
Änderungsanträgen bis zum Beginn der Abstimmung zulässig sein, ein Zustand derklar
gekennzeichnet ist durch das Ende der Debatte. Entweder weil keine weiteren Wortmeldungen
vorliegen oder die Debatte durch eine Geschäftsordnungsregel oder-entscheidung beendet wurde.
Nur mit dieser Änderung können wir uns als lebendige Partei die Gestaltungshoheit und inhaltliche
Flexibilität von unseren Parteitagen erhalten.
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