Es ist nicht einsichtig, warum zu Beginn des Paragraphen der Beschlussradius des Außerordentlichen Landesparteitags eingeschränkt wird, nur um diesen wenige Spiegelstriche mit der sehr weit gefassten und unbestimmten Formulierung des letzten Spiegelstrichs unter Absatz (3) wieder zu öffnen. Daher wird vorgeschlagen, die Kompetenzen des Außerordentlichen Landesparteitags von vorneherein offener zu formulieren, um auch Spielräume für unvorhergesehene Situationen zu haben.
Weiterhin kann sich ein LPT – selbst mit zwei Wochen Einladungsfrist – als zu langsam für die Beschlussfassung für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen erweisen. Die Tage nach einer Landtagswahl sind hoch dynamisch und bedürfen schneller Entscheidungen, um das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu verlieren. Flexibilität ist hier Trumpf. Daher wird die Streichung dieses Spiegelstreichs vorgeschlagen, damit auch andere Gremien über die Aufnahme von Sondierungen und/oder Koalitionsverhandlungen entscheiden können.
Vielmehr könnte sich in so einer Situation der Landesvorstand den politischen Rückenwind des aufgewerteten Kreisvorständetreffens holen. Dies wäre das agilere und organisatorisch wesentlich weniger aufwändigere Verfahren, welches so dennoch genügend politischen Rückhalt generien würde.
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