Ein handlungsfähigerer Landesvorstand muss ein zentrales Ergebnis dieser Satzungsreform sein. Hierbei sollten wir aber auch den Mut haben, aus den Erfahrungen der letzten Jahre zu lernen und diese Erfahrungen in die Praxis umzusetzen. Auch wenn dies zunächst bittere Lektionen für eine basisdemokratische Partei zu sein scheint.
Die Handlungsfähigkeit – insbesondere des hier verbindlich vorgeschlagenen Geschäftsführenden – Landesvorstandes ist in diesen Zeiten von herausgehobener Bedeutung. Dies wird nur um so mehr gelten, sollten wir wieder einmal an einer Landesregierung beteiligt werden: Hier ist die unmittelbare, stundenaktuelle politische Koordinierung über alle Akteur*innen hinweg unerlässlich.
Ebenso unerlässlich ist die Einbeziehung jener Menschen, die für uns in den Parlamenten - und hoffentlich auch bald wieder Regierungsämtern - Verantwortung für uns übernehmen. Diese zentrale Lektion der "Kenia"-Regierungskoalition sollten wir endlich in eine verbindliche Satzungsregelung gießen und daher den erweiterten Vorstand wie vorgeschlagen einführen. Und gleichzeitig bedenken, dass ein Gremium wie der LaVo mit allerhöchstens 9 Mitgliedern noch handlungsfähig sein kann.
Diese Lektion steht im markanten Kontrast zu unserer bisherigen Praxis, einen Rest von Basisdemokratie auch im Landesvorstand über die Beisitzer*innen herstellen zu wollen. Aber in der Praxis hat dies in den vergangenen Jahren nur zu strukturellen Verwerfen durch die notwendigerweise zwei Geschwindigkeiten geführt. Ehrenamtler*innen können den Vorsprung der Hauptamtler*innen nicht aufholen. Aber auch die Beisitzer*innen zu professionalisieren und zu bezahlen, wird sich unser Landesverband noch auf längere Sicht nicht leisten können.
Trauen wir uns also, hier eine konsequente Entscheidung zu treffen? Erlauben wir uns endlich ein handlungskräftiges Gremium zu bilden? Auch mit dem Risiko einer stärkeren Machtkonzentration? Der Landesvorstand würde sich dann viel mehr durch seine Ergebnisse und nicht mehr durch den Prozess seiner Arbeitsführung (viele Beisitzer*innen, wöchentliche mitgliederöffentliche Sitzungen, …) und eben die kluge, nicht-mißbräuchliche Amtsführung legitimieren (müssen).
Die Machtkontrolle hingegen würde sich dann viel stärker auf die Wahlparteitage verschieben. Was – wenn die Delegierten diesen Auftrag ernst nehmen – aber auch eine Aufwertung des Landesparteitags bedeuten würde: Die Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes wäre dann plötzlich nicht mehr nur noch eine lästige Formalie sondern wieder ein echtes Votum der (Un)Zufriedenheit.
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