So sehr es inzwischen nötig sein mag und den Landesvorsitzenden und Schatzmeister*innen gegönnt sei, aber eine feste Aufwandsentschädigung oder Zahlung mit Satzungsrang ist für die Finanzen des Landesverbandes doch ein wenig zu viel des Guten, weil dann wäre dies einklagbare Pflicht des Landesverbandes.
Die Verankerung der Möglichkeit der Bezahlung muss reichen, den Rest muss dann die jährliche Haushaltsbeschlussfassung hergeben.
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