Wenn die Straffung und Effektivierung unserer Handlungsfähigkeit der zentrale Grund für diese Satzungsreform ist, dann ist die Einführung von neuen Gremien unter diesem Gesichtspunkt nicht angezeigt.
Eine stichhaltige Begründung fehlt zudem, warum ein neues Gremium neben den Landesarbeitsgemeinschaften eingeführt werden soll. Hellhörig sollten vielmehr die vielen unspezifischen Kompetenzen, Ausnahmen und die eigenständige Finanzverantwortung (!), noch dazu unter höher legitimierter Leitung eines LaVo-Mitglieds, machen. Dies ist klassischerweise ein Rezept für eine Verselbständigung.
Es steht also vielmehr eine unproduktive Konkurrenz zu den LAGs oder zum LaVo selbst zu befürchten.
Als mildere Lösung können bereits jetzt temporäre Aufgabenstellungen problemlos durch einfach zu gründende LaVo-Arbeitsgruppen bearbeitet werden. Welche dann aber auch nach Erfüllung ihres Zwecks genau so einfach wieder beendet werden können. Da müssen dann auch keine „begründete Ausnahmen […] möglich“ gemacht werden, die eine Auflösung wieder verhindern sollen, wie in Abs. (4) vorgeschlagen. Eine Intention, die Fragen aufwirft, denn "Projekte" sind in ihrer Natur nun mal eigentlich begrenzt oder?
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