Die Urabstimmung ist ein POLITISCHER Vorgang, also können auch nur politische Amtsinhaber*innen Adressat*innen dieses Vorgangs sein. Wessen Hilfe sie sich dann im Detail bedienen, ist eine ganz andere Debatte. Wer beispielsiwese die Briefe öffnet, ist LGS-interne Orga, weit unterhalb des Regelungsbedarfs einer Satzung. Aber es muss ein*e Amtsinhaber*in sein, es kann in der Sytematik unserer Satzung nun mal nicht der*die gewollt unpolitische LGF*in sein.
Antrag: | Neufassung der Landessatzung |
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Antragsteller*in: | Martin Grimm (SV Halle (Saale)) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 14.11.2022, 22:45 |
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