Wiederwahlen sind für den Landesvorstand möglich, so dass dies selbstverständlich auch für die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaften gelten sollte. Wenn dies nicht so wie in § 12 Abs. 1 für den Landesvorstand ausdrücklich erwähnt ist, könnte der Eindruck entstehen, dass Wiederwahlen der Sprecher*innen der Landesfachgruppen nicht gewollt sind. Um Diskussionen um die Auslegung einer Norm zu vermeiden, muss § 17 Abs. 6 wie beantragt ergänzt werden.
Antrag: | Neufassung der Landessatzung |
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Antragsteller*in: | Claus-Jürgen Dietrich (KV Anhalt-Bitterfeld), Fabian Groh (KV Anhalt-Bitterfeld), Dr. Stephan Mertens (KV Anhalt-Bitterfeld) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 16.11.2022, 12:48 |
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