In §4 Absatz 1 der Satzung wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass jedes Mitglied, dass Recht hat:
"an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Organen und Gremien als Gäst*in teilzunehmen.".
Das Treffen der Kreisvorstände müsste entweder ausdrücklich von der oben genannten Regelung ausgenommen werden oder sollte, wie alle anderen Gremien auch, Mitglieder öffentlich sein. Für das pauschale Ausschließen der Mitglieder liegt aus unserer Sicht keine Begründung und Notwendigkeit vor.
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