Zwei Grundmandate sichern, dass neben der Umsetzung des Frauenstatuts und von Vielfaltsregeln auch jeweils mindestens ein offener Platz gewählt werden kann. Das stärkt einerseits die Akzeptanz für das Frauen- und das Vielfaltsstatut und erhöht insgesamt die Motivation für Kandidaturen, da sich niemand mehr ausgeschlossen fühlt.
| Antrag: | Neufassung der Landessatzung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Susan Sziborra-Seidlitz (KV Harz) |
| Status: | Angenommen |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
| Eingereicht: | 22.11.2022, 13:44 |
Kommentare
Stephan Mertens:
Zwei Grundmandate sollten sein (nicht zuletzt wg. Frauenstatut). Die gibt es übrigens effektiv auch im Modell vom KV-.Halle (auch wenn das dort nicht explizit so formuliert ist).