Veranstaltung: | 47. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.10.2022) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 12.10.2022, 10:17 |
S7: Übergangsregelung Bundestagsmandat
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
In Übereinstimmung mit der Satzung wird folgende Übergangsregelung für die 20.
Wahlperiode des Deutschen Bundestages festgelegt:
Die Regelung zur Trennung von Bundestagsmandat und Ämtern in der Bundesregierung
werden bis zum Ende der 20. Wahlperiode nicht angewendet.
Ebenso wird der Verbleib in der geschäftsführenden Bundesregierung nach dem Ende
der 20. Wahlperiode bis zur Neuwahl der*des Bundeskanzlers*in durch den 21.
Deutschen Bundestag von der Regelung zur Trennung ausgenommen.
Unterstützer*innen
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Änderungsanträge
- Ä1 (Antje Schulz (SV Halle (Saale), Lysann Papenroth (KV Anhalt-Bitterfeld), Angela Korth (KV Magdeburg), Eingereicht)
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